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  • 01
    Entgeltbescheinigung zum Mutterschaftsgeld

    Liebes Expertenteam,

    wir haben eine Arbeitnehmerin, die in Mutterschutz geht und ein Jobrad hat. Bei der Berechnung des Bruttogehaltes zwecks Übermittlung der Entgeltbescheinigung stellte sich nun für uns die Frage, ob ein Zuschuss zum Jobrad und ein Sachbezug geldwerter Vorteil 0,25 % hier mit berücksichtigt werden müssen oder außer Acht bleiben ?


    Vielen Dank vorab.

     

  • 02
    RE: Entgeltbescheinigung zum Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,
     
    für Mitglieder, die bei Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung nach dem Mutterschutzgesetz in einem Arbeitsverhältnis stehen, wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt. Es beträgt höchstens 13 Euro für den Kalendertag. 
     
    Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist vom Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auszugehen. Demnach folgt die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Entgeltbestandteilen grundsätzlich der steuerlichen Beurteilung. Insofern gilt hier grundsätzlich, dass ein geldwerter Vorteil, soweit er steuerpflichtig ist, auch beitragspflichtig ist.
     
    Beim Jobrad, welches seit 2012 dem Dienstwagen gleichgestellt ist, kommt es darauf an, ob es per – üblicher – Gehaltsumwandlung oder zusätzlich zum Arbeitslohn (per Leasing) zur Verfügung gestellt wird. Bei der Gehaltsumwandlung wird dieser geldwerte Vorteil monatlich mit nur 0,25% der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Rades versteuert und ist daher steuer- und auch sozialversicherungspflichtig. Somit ist dieser Betrag des geldwerten Vorteils, wie auch der Zuschuß des Arbeitgebers in der Entgeltbescheinigung aufzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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