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  • 01
    Entgeltbescheinigung SV Tage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben einen Mitarbeiter, der sein behindertes Kind bei der Reha begleitet. Den Verdienstausfall bekommt er von der Rentenversicherung erstattet. Den Antrag haben wir ausgefüllt und ihm ausgehändigt. Um eine Kürzung der SV-Tage zu erreichen, muss also ein Unterbrechungsgrund eingegeben werden. Den korrekten Unterbrechungsgrund bietet uns unser Abrechnungsprogramm nicht an, entweder wird eine Abmeldung erzeugt oder eine Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse geschickt. Wir haben uns dazu entschieden, den Unterbrechungsgrund Bezug von Krankengeld wegen Mitaufnahme ins Krankenhaus einzugeben u. die SVU an die Krankenkasse zu versenden, oder war das völlig falsch, müssen/dürfen die SV-Tage gar nicht gekürzt werden???

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!!!

    Resuandi

  • 02
    RE: Entgeltbescheinigung SV Tage

    Hallo Resuandi,
     
    ist der Vater „nur“ Begleitperson (handelt es sich also um eine reine Kinderkur – „Kinder-Reha“), kann grundsätzlich der durch unbezahlten Urlaub entstehende Verdienstausfall in Höhe des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von der Rentenversicherung erstattet werden, sofern bei der Begleitperson kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht.
     
    Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Zeitmonat, endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis und es ist eine Abmeldung mit Grund „34“ zu übermitteln. Dieser Zeitraum stellt SV-Tage dar.
     
    Die von Ihnen beabsichtigte Unterbrechung wegen „Bezug von krankengeld wegen Mitaufnahme ins Krankenhaus“ ist daher nicht korrekt.
     
    Welcher Fehlzeitengrund in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm ggf. zu schlüsseln ist, sollte mit dem zuständigen Softwareanbieter geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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