Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der sein behindertes Kind bei der Reha begleitet. Den Verdienstausfall bekommt er von der Rentenversicherung erstattet. Den Antrag haben wir ausgefüllt und ihm ausgehändigt. Um eine Kürzung der SV-Tage zu erreichen, muss also ein Unterbrechungsgrund eingegeben werden. Den korrekten Unterbrechungsgrund bietet uns unser Abrechnungsprogramm nicht an, entweder wird eine Abmeldung erzeugt oder eine Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse geschickt. Wir haben uns dazu entschieden, den Unterbrechungsgrund Bezug von Krankengeld wegen Mitaufnahme ins Krankenhaus einzugeben u. die SVU an die Krankenkasse zu versenden, oder war das völlig falsch, müssen/dürfen die SV-Tage gar nicht gekürzt werden???
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!!!
Resuandi