Guten Tag liebes Expertenteam,
müssen bei einer Fusion die Einmalbezüge der letzten 12 Monate, die der Mitarbeiter vom abgebenden Unternehmen (ehem. Arbeitgeber) erhalten hat, vom aufnehmenden Unternehmen (neuer Arbeitgeber) in der Entgeltbescheinigung mit gemeldet werden?
Beispiel:
Fusion findet in 10/2024 statt. Der Mitarbeiter wird ab 10/2024 im aufnehmenden Unternehmen beschäftigt und ist ab 11/2024 über 6 Wochen krank. Der Mitarbeiter hat im abgebenden Unternehmen in den letzten 12 Monaten wohl Einmalzahlungen erhalten. Dieses Unternehmen existiert durch die Fusion aber nicht mehr. Der neue Arbeitgeber erstellt eine elektronische Entgeltbescheinigung, jedoch ohne die Angabe der Einmalzahlungen. Wäre das korrekt oder ist dieser verpflichtet, sich die Informationen zu den Einmalzahlungen zu beschaffen und mit zu melden?
Vielen Dank für die Antwort & nette Grüße