Expertenforum - Entgeltbescheinigung nach Fusion der Arbeitgeber

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  • 01
    Entgeltbescheinigung nach Fusion der Arbeitgeber

    Guten Tag liebes Expertenteam,


    müssen bei einer Fusion die Einmalbezüge der letzten 12 Monate, die der Mitarbeiter vom abgebenden Unternehmen (ehem. Arbeitgeber) erhalten hat, vom aufnehmenden Unternehmen (neuer Arbeitgeber) in der Entgeltbescheinigung mit gemeldet werden?


    Beispiel:

    Fusion findet in 10/2024 statt. Der Mitarbeiter wird ab 10/2024 im aufnehmenden Unternehmen beschäftigt und ist ab 11/2024 über 6 Wochen krank. Der Mitarbeiter hat im abgebenden Unternehmen in den letzten 12 Monaten wohl Einmalzahlungen erhalten. Dieses Unternehmen existiert durch die Fusion aber nicht mehr. Der neue Arbeitgeber erstellt eine elektronische Entgeltbescheinigung, jedoch ohne die Angabe der Einmalzahlungen. Wäre das korrekt oder ist dieser verpflichtet, sich die Informationen zu den Einmalzahlungen zu beschaffen und mit zu melden?


    Vielen Dank für die Antwort & nette Grüße

     

  • 02
    RE: Entgeltbescheinigung nach Fusion der Arbeitgeber

    Guten Tag,
     
    im Fall eines Arbeitgeberwechsel oder auch eines Krankenkassenwechsels gilt die folgende Regelung:

    Für die Berücksichtigung der Einmalzahlungen bei der Krankengeldberechnung stellt die Rechtsvorschrift des Sozialgesetzbuch Fünf (V) nicht ausschließlich auf das aktuelle Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnis ab. Daher sind Arbeitgeber- oder Krankenkassenwechsel innerhalb des 12-Monats-Zeitraums unerheblich. Daraus folgt, dass ggf. mehrere Arbeitgeber beitragspflichtige Einmalzahlungen zu bescheinigen haben. Aus der Gesamtsumme wird dann der Brutto-Hinzurechnungsbetrag ermittelt. Das erhöhte Krankengeld ist von der für den aktuellen Krankengeldfall zuständigen Krankenkasse zu zahlen. Das gilt auch, wenn die Krankenversicherungsbeiträge aus den zu berücksichtigenden Einmalzahlungen ausnahmslos an eine andere Krankenkasse entrichtet wurden.

    Die ehemaligen Arbeitgeber erhalten eine besondere Entgeltbescheinigung, da eine Meldung im Rahmen des Verfahrens zum Datenaustausch Entgeltersatzleistungen für ehemalige Arbeitgeber bisher nicht vorgesehen ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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