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  • 01
    Entgeltbescheinigung Krankengeld mit Fahrradleasing

    Guten Tag,

    ich habe Fragen zur korrekten Angabe des Arbeitsentgelts in der Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes bei einer Entgeltumwandlung durch Fahrradleasing.

    Mitarbeitende können bei uns befristet für 3 Jahre ein Fahrrad leasen.


    Wie ist das Arbeitsentgelt zu übermitteln, wenn ein Mitarbeitender mit Fahrradleasing ohne

    Entgeltfortzahlung werden würde?

    Es ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt einschließlich Sachbezüge ohne Berücksichtigung von Entgeltumwandlung zu bescheinigen.

    Ist hier "nur" die Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen oder privaten

    Altersversorgung gemeint, oder alle Entgeltumwandlungen (somit auch Fahrradleasing)?


    Muss beim "Betrag des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten

    laufenden Arbeitsentgelt" nur die Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen oder

    privaten Altersversorgung bescheinigt werden, oder alle Entgeltumwandlungen (somit auch

    Fahrradleasing)?


    Ist beim vereinbarten Brutto- und Nettoarbeitsentgelt der Sachbezug und die Entgeltumwandlung aufgrund des Fahrradleasings zu berücksichtigen?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Entgeltbescheinigung Krankengeld mit Fahrradleasing

    Hallo AbrLE,
     
    für die Berechnung des Regelentgelts zur Ermittlung des Krankengeldes ist von dem Arbeitsentgeltbegriff des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV und der erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auszugehen.
    Zum Bruttoarbeitsentgelt in diesem Sinne gehören alle steuer- und damit beitragspflichtigen Bezüge für Arbeitsleistungen. Hierzu gehört auch der geldwerte Vorteil, der sich aus dem Fahrradleasing ergibt.
     
    Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Fahrradleasings ist grundsätzlich zulässig und mindert – anders als bei Entgeltumwandlungen, die zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt werden - das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers. Demzufolge kürzt ein solcher Bestandteil das in die Entgeltbescheinigung einzugebende sozialversicherungspflichtige Brutto- bzw. Nettoarbeitsentgelt.
     
    Ausgangsbasis für die Berechnung des Regelentgelts zur Krankengeldermittlung bildet das Arbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4-wöchiger Dauer (Bemessungszeitraum) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Hier ist das im letzten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte laufende beitragspflichtige Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung der Besonderheiten von Entgeltumwandlung und den Regelungen des Übergangsbereichs zu bescheinigen.
     
    Dabei ist das beitragsfrei umgewandelte laufende Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit aus dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis anzugeben, sofern dieses zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung verwandt wird. Unberücksichtigt in der Entgeltbescheinigung bleibt in diesem Zusammenhang eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Fahrradleasings.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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