Guten Tag,
ich habe Fragen zur korrekten Angabe des Arbeitsentgelts in der Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes bei einer Entgeltumwandlung durch Fahrradleasing.
Mitarbeitende können bei uns befristet für 3 Jahre ein Fahrrad leasen.
Wie ist das Arbeitsentgelt zu übermitteln, wenn ein Mitarbeitender mit Fahrradleasing ohne
Entgeltfortzahlung werden würde?
Es ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt einschließlich Sachbezüge ohne Berücksichtigung von Entgeltumwandlung zu bescheinigen.
Ist hier "nur" die Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen oder privaten
Altersversorgung gemeint, oder alle Entgeltumwandlungen (somit auch Fahrradleasing)?
Muss beim "Betrag des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten
laufenden Arbeitsentgelt" nur die Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen oder
privaten Altersversorgung bescheinigt werden, oder alle Entgeltumwandlungen (somit auch
Fahrradleasing)?
Ist beim vereinbarten Brutto- und Nettoarbeitsentgelt der Sachbezug und die Entgeltumwandlung aufgrund des Fahrradleasings zu berücksichtigen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße