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  • 01
    Entgeltbescheinigung Krankengeld mit Fahrradleasing

    Guten Tag,

    ich habe Fragen zur korrekten Angabe des Arbeitsentgelts in der Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes bei einer Entgeltumwandlung durch Fahrradleasing.

    Mitarbeitende können bei uns befristet für 3 Jahre ein Fahrrad leasen.


    Wie ist das Arbeitsentgelt zu übermitteln, wenn ein Mitarbeitender mit Fahrradleasing ohne

    Entgeltfortzahlung werden würde?

    Es ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt einschließlich Sachbezüge ohne Berücksichtigung von Entgeltumwandlung zu bescheinigen.

    Ist hier "nur" die Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen oder privaten

    Altersversorgung gemeint, oder alle Entgeltumwandlungen (somit auch Fahrradleasing)?


    Muss beim "Betrag des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten

    laufenden Arbeitsentgelt" nur die Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen oder

    privaten Altersversorgung bescheinigt werden, oder alle Entgeltumwandlungen (somit auch

    Fahrradleasing)?


    Ist beim vereinbarten Brutto- und Nettoarbeitsentgelt der Sachbezug und die Entgeltumwandlung aufgrund des Fahrradleasings zu berücksichtigen?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Entgeltbescheinigung Krankengeld mit Fahrradleasing

    Hallo AbrLE,
     
    für die Berechnung des Regelentgelts zur Ermittlung des Krankengeldes ist von dem Arbeitsentgeltbegriff des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV und der erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auszugehen.
    Zum Bruttoarbeitsentgelt in diesem Sinne gehören alle steuer- und damit beitragspflichtigen Bezüge für Arbeitsleistungen. Hierzu gehört auch der geldwerte Vorteil, der sich aus dem Fahrradleasing ergibt.
     
    Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Fahrradleasings ist grundsätzlich zulässig und mindert – anders als bei Entgeltumwandlungen, die zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt werden - das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers. Demzufolge kürzt ein solcher Bestandteil das in die Entgeltbescheinigung einzugebende sozialversicherungspflichtige Brutto- bzw. Nettoarbeitsentgelt.
     
    Ausgangsbasis für die Berechnung des Regelentgelts zur Krankengeldermittlung bildet das Arbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4-wöchiger Dauer (Bemessungszeitraum) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Hier ist das im letzten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte laufende beitragspflichtige Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung der Besonderheiten von Entgeltumwandlung und den Regelungen des Übergangsbereichs zu bescheinigen.
     
    Dabei ist das beitragsfrei umgewandelte laufende Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit aus dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis anzugeben, sofern dieses zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung verwandt wird. Unberücksichtigt in der Entgeltbescheinigung bleibt in diesem Zusammenhang eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Fahrradleasings.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Entgeltbescheinigung Krankengeld mit Fahrradleasing

    Hallo liebes Expertenteam,


    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.


    Verstehe ich es richtig, dass der geldwerte Vorteil sowohl beim vereinbarten Monatsentgelt als auch beim letzten Entgeltabrechnungszeitraum (evtl. letzten abgerechneten 3 Monate) angegeben werden muss?


    Habe ich es ebenfalls richtig verstanden, dass die Entgeltumwandlung aufgrund Fahrradleasing nur das vereinbarte Monatsentgelt mindert? Beim letzten Entgeltabrechnungszeitraums (evtl. letzten abgerechneten 3 Monate) bleibt die Entgeltumwandlung ohne Berücksichtigung und kürzt somit das Brutto- bzw. Nettoarbeitsentgelt nicht?


    Vielen Dank.

    Freundliche Grüße

     

  • 04
    RE: Entgeltbescheinigung Krankengeld mit Fahrradleasing

    Hallo AbrLE,
     
    wir bestätigen Ihre Annahme bezüglich der Berücksichtigung des geldwerten Vorteils.
     
    Zu Ihren Fragen bezüglich der Entgeltumwandlung und einer damit einhergehenden Minderung des sozialversicherungsrechtlichen Bruttoentgelts in der Entgeltbescheinigung:
     
    Eine Entgeltumwandlung im Rahmen eines Fahrradleasings mindert das zu berücksichtigende SV-Brutto in der Entgeltbescheinigung und vermindert somit auch die Höhe des Krankengeldes.
     
    Eine Entgeltumwandlung im Rahmen einer bAV (soweit diese 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übersteigt) hingegen führt zu keiner Minderung des zu berücksichtigenden SV-Brutto in der Entgeltbescheinigung. Somit wirkt sich eine Entgeltumwandlung im Rahmen einer bAV nicht mindernd auf die Höhe des Krankengeldes aus. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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