Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es richtig, dass es bei der Berechnung der SFN bei Ausfall durch Krankheit nach dem Entgeltausfallprinzip vorgegangen wird, das heißt es werden nur die tatsächlich ausgefallenen Stunden für SFN mit Zuschlag vergütet zum laufenden (normalen) Stundensatz, wie wenn gearbeitet wurden wäre, nur pflichtig in den Abzügen?
In Sachen Urlaub ist dagegen abweichend der Stundensatz maßgeblich, welcher sich unter Einbeziehung der Summe der SFN Zuschläge der vorausgegangen 3 Monate ergibt? Und der Stundenlohn dadurch höher ausfällt als bei LFZ Zuschläge SFN bei Krankheit?
Vielen Dank Kluge