Expertenforum - Entgeltausfallprinzip SFN

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  • 01
    Entgeltausfallprinzip SFN

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ist es richtig, dass es bei der Berechnung der SFN bei Ausfall durch Krankheit nach dem Entgeltausfallprinzip vorgegangen wird, das heißt es werden nur die tatsächlich ausgefallenen Stunden für SFN mit Zuschlag vergütet zum laufenden (normalen) Stundensatz, wie wenn gearbeitet wurden wäre, nur pflichtig in den Abzügen?


    In Sachen Urlaub ist dagegen abweichend der Stundensatz maßgeblich, welcher sich unter Einbeziehung der Summe der SFN Zuschläge der vorausgegangen 3 Monate ergibt? Und der Stundenlohn dadurch höher ausfällt als bei LFZ Zuschläge SFN bei Krankheit?


    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Entgeltausfallprinzip SFN

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ihre Ausführungen sind korrekt.


    Im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt das sogenannte Entgeltausfallprinzip. Das heißt, zu vergüten sind die tatsächlich aufgrund der Krankheit ausgefallenen Arbeitsstunden. Diese tatsächlich ausgefallenen Arbeitsstunden sind auch die SFN-Zuschläge (allerdings steuer- und sozialversicherungspflichtig) zu zahlen.


    Für den Urlaub gilt dagegen das sogenannte Referenzprinzip, bei dem das urlaubstägliche Entgelt aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen bzw. letzten drei Monate berechnet wird. In diese Durchschnittsberechnung fließen die SFN-Zuschläge ein.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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