Expertenforum - Entbindungstag vor dem Mutterschutz

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  • 01
    Entbindungstag vor dem Mutterschutz

    Guten Tag,

    eine Mitarbeiterin hatte ab 14.05.2025 geplanten Mutterschutz und hat das Kind aber schon am 13.05.2025 als Frühgeburt auf die Welt gebracht. Ich finde unterschiedliche Angaben darüber, ob der Tag der Geburt auch schon als Mutterschutz gilt oder nicht. Die Mitarbeiterin hatte an dem Entbindungstag planmäßig Urlaub. Können Sie mir sagen, ob der 13.05. Mutterschutz ist oder nicht?

    Danke im Voraus.

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Entbindungstag vor dem Mutterschutz

    Guten Tag,
     
    nach dem Mutterschutzgesetz verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Entbindung entsprechend, wenn die Frau nicht am voraussichtlichen Tag entbindet.
     
    Entscheidend sowohl für die Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes als auch für die Beurteilung der Zeiträume des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld ist der sogenannte leistungsauslösende Tatbestand. Das ist in der Regel der Beginn der Schutzfrist, berechnet nach dem mutmaßlichen Entbindungstag. Liegt der tatsächliche Geburtstermin vor dem Beginn der Schutzfrist, tritt dieser Tag der Geburt an die Stelle des Beginns der Schutzfrist und ist somit der leistungsauslösende Tatbestand. Von diesem Termin aus werden die entsprechenden Schutzfristen (und Leistungszeiträume für das Mutterschaftsgeld) berechnet, inklusive des Tags der Geburt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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