Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine Frage zur Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber.
Eine unserer Beamtinnen bezahlt als "unbeschränkt Steuerpflichtige" in Deutschland Steuern. Sie ist vor über 10 Jahren nach Österreich umgezogen und hat dort weiterhin ihren Erstwohnsitz.
Hat sie trotzdem einen Anspruch auf die Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber? Die Energiepreispauschale soll ja die höheren Energiepreise in Deutschland abfedern.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen