Sehr geehrte Damen und Herren,
muss der Arbeitgeber die Energiepreispauschale auch an kurzfristig Beschäftigte ( Berufsgruppe 13 (Pauschalversteuerung 25%) / Personengruppe 110) auszahlen, wenn sie am Stichtag 1. September 2022 beschäftigt sind?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung.