Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Studentin arbeitet bei uns als Werkstudentin max. 20 Stunden pro Woche und plant bereits im März Ihre Masterarbeit abzugeben. Bis wann können wir sie in der SV als Werkstudentin abrechnen und ab wann müssen wir sie auf 1111 umschlüsseln? Vielen Dank.