Guten Tag, ein Werkstudent hat uns eine Exmatrikulationsbescheinigung zum 30.09.2025 eingereicht(Ende des Semesters) und gleichzeitig eine Bescheinigung seiner Uni über den erfolgreichen Abschluss seines Studiums mit Feststellung der Gesamtnote am 23.04.2025 und Bestätigung dass er an keinen Vorlesungen mehr teilnehmen muss. Der Werkstudent ist noch bis 31.08.2025 bei uns beschäftigt. Welche der beiden Bescheinigungen hat Vorrang bei der Beurteilung der SV-Pflicht? Kann er auf Grund der Exmatrikulationsbescheinigung noch bis 31.08.2025 bei uns als Werkstudent mit 0100 und PGR 106 abgerechnet werden oder muss er ab 24.04.2025 als SV-Pflichtiger MA mit 1111 und PGR 101 abgerechnet werden? Vielen Dank
Expertenforum - Ende Versicherungsstatus als Werkstudent

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Ende Versicherungsstatus als Werkstudent
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RE: Ende Versicherungsstatus als Werkstudent
Guten Tag,
zu den ordentlichen Studierenden gehören diejenigen, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben (immatrikuliert) sind. Die Einschreibung bzw. Immatrikulation wird in der Regel mit der Immatrikulationsbescheinigung bestätigt.
Hat der Studierende die von der Hochschule für den jeweiligen Studiengang nach den maßgebenden Prüfungsbestimmungen vorgesehene letzte Prüfungsleistung (z. B. Abgabe der Bachelorarbeit) erbracht, so wird die Hochschulausbildung im Sinne der Anwendung des Werkstudentenprivilegs nicht mit dieser letzten Prüfungsleistung, sondern mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, als beendet angesehen.
Sofern der Studierende im April über das Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, ist die Abmeldung als Werkstudent zum 30.04.2025 vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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