Expertenforum - Ende U1-Umlagepflicht

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Werktagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Fragen zum Jahreswechsel
Zum Jahresbeginn 2021 und auch schon im Herbst 2020 stehen wieder zahlreiche Neuerungen in der Sozialversicherung auf dem Programm. Darüber informieren wir bereits ab September in einem Themenspezial. Für Fragen zu den einzelnen Themen haben wir ein spezielles Expertenforum Jahreswechsel eingerichtet.
-
01
Ende U1-Umlagepflicht
Was ist zu tun, wenn ein Arbeitgeber, der bisher U1-Pflichtig war, aufgrund von Wachstum nicht mehr U1-Pflichtig ist und er die U1 Umlage nicht mehr zahlen möchte?
An welche Stelle muss er sich wenden? Bei welcher Stelle muss er das anzeigen?
Ab welchen Zeitpunkt würde die "Nicht"- U1- Umlagezahlung umgesetzt werden können?
Vielen Dank für die Rückantwort! -
02
RE: Ende U1-Umlagepflicht
Guten Tag,
die Feststellung über die Teilnahme am Ausgleichsverfahren hat der Arbeitgeber jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres zu treffen; sie gilt für das gesamte Kalenderjahr. Die von dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse vorgenommene Feststellung bleibt auch dann maßgebend, wenn sich im laufenden Kalenderjahr die Beschäftigtenzahl erheblich ändert.
Endet die Teilnahme am Ausgleichsverfahren mit Ablauf des Kalenderjahres, so endet auch der Erstattungsanspruch mit dem 31.12. dieses Kalenderjahres; dies gilt auch, wenn die tatsächliche Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 und 2 oder § 9 Abs. 1 EFZG an den Arbeitnehmer über den 31.12. hinaus geleistet wird.
Eine schriftliche Information des Arbeitgebers über die Nicht(mehr)-teilnahme am U1-Verfahren an die betroffene(n) Krankenkasse(n) wird vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich gefordert, ist aber aus unserer Sicht zu empfehlen, um Rückfragen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen: Login
Sie sind noch nicht registriert? Jetzt registrieren