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  • 01
    Ende Pflichtversicherung oder nicht? Berechnung JAE-Grenze!

    Guten Abend


    ein MA ist bisher gesetzlich versichert.

    Zum 01.12.25 erhielt er eine Lohnerhöhung. Das Jahresgehalt lag jedoch per 31.12.25 und für das Jahr 2025 unterhalb der JAE-Grenze von 73.800 EUR.

    Für das Jahr 2026 übersteigt der MA laut Hochrechnung die JAE-Grenze.


    Kann sich der Mitarbeiter ab 01.01.26 privat versichern?


    Viele Grüße

    B.Maier

  • 02
    RE: Ende Pflichtversicherung oder nicht? Berechnung JAE-Grenze!

    Sehr geehrte Frau Maier,
     
    besteht für den Arbeitnehmer zunächst Versicherungspflicht, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird, endet diese – im Falle der Entgelterhöhung – mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V).
    Da, nach Ihrer Schilderung, die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2025 nicht überschritten wurde, verbleibt es bei der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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