Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem unserer Mitarbeiter endet der Anspruch auf Krankengeld im Monat 07/25 "Aussteuerung".
Im Monat 08/25 hat er Betriebsjubiläum und erhält deshalb einen Einmalbezug.
Ist es korrekt es werden mangels SV-Tagen keine Beiträge berechnet/abgeführt?
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen