Sachverhalt:
Ein MA ist sei Okt 2023 im Krankengeldbezug. Am 21.2. hat er seinen letzten Anspruchstag ggü der Krankenkasse hierfür. Er ist weiterhin arbeitsunfähig krank und hat sich bereits bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Die Firma hat ihm ggü eine Kündigung zum 31.07.2025 wirksam ausgesprochen.
Fragen:
1. Er hat noch einen Resturlaubsanspruch aus 2023 von 4 Tagen. Erlischt dieser automatisch zum 31.03.2025 oder muss die Firma auf den Urlaubsverfall (15 Monate) explizit/schriftlich hinweisen?
2. Wie oben beschrieben gilt der MA ab dem 22.2. als ausgesteuert. Das Beschäftigungsverhältnis (SV) endet, aber das Arbeitsverhältnis bleibt noch bestehen. Deswegen haben wir zum 31.07.25 gekündigt. Erwirbt der MA auch bei/nach Aussteuerung weiterhin Urlaubsanspruch für 2025? Wenn ja, hat er dann, wegen Austritt im 2. Halbjahr 2025 (31.7.) einen vollen Anspruch auf Jahresurlaub 2025?
Vielen Dank!