Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitarbeiter bezieht bis zum 11.03.2025 Krankengeld, danach würde er ausgesteuert u. könnte Arbeitslosengeld beantragen. Wir haben uns jedoch mit ihm darauf geeinigt, dass er zunächst seinen Resturlaub aus 2023 u. 2024 nimmt. Er würde in diesem Fall von uns vom 12.03. - 06.06.2025 angemeldet. Sollte er danach noch krank sein, würde er ab dem 07.06. 2025 Arbeitslosengeld beantragen. Welche Meldungen wären in diesem Fall von uns zum 11., bzw. 12.03. u. zum 07.06.2025 zu übermitteln.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Resuandi