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  • 01
    Elternzeitvertretung einer freien Fachärztin ohne eigene Praxis bei einer Ärztin mit Praxis

    Guten Tag,

    heute habe ich einen Fall den ich nicht so einfach beurteilen kann.

    Eine Ärztin mit eigener Praxis will in Elternzeit gehen und will sich durch eine freie Fachärztin ohne eigene Praxisräume vertreten lassen.

    Wie ist das hier sozialversicherungsrechtlich zu sehen? Gilt die Elternzeitvertretung durch die freie Ärztin als selbstständigkeit dieser Ärztin? Oder gilt sie in dieser Zeit als SV-pflichtige Angestellte?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus


    UKoerner

  • 02
    RE: Elternzeitvertretung einer freien Fachärztin ohne eigene Praxis bei einer Ärztin mit Praxis

    Hallo U.Koerner,
     
    vordergründig ist in Ihrem Sachverhalt zu klären, inwiefern durch die Vertretung der Ärztin während der Elternzeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit begründet wird.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle Deutschen Rentenversicherung zu veranlassen.
     
    Bei Unklarheiten über den Arbeitnehmerstatus, kann die betreffende Person (Arbeitnehmer) oder der Auftraggeber (Arbeitgeber) bei der Clearingstelle Deutschen Rentenversicherung Bund ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren einleiten, durch das eine Tätigkeit als selbstständig oder als abhängiges Beschäftigungsverhältnis definiert wird. Das Verfahren wird allerdings nur auf die Feststellung beschränkt, ob es eine Erwerbstätigkeit eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ist.
     
    Sofern aufgrund des Statusfeststellungsverfahrens ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt und sich für den Arbeitgeber hieraus Fragen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung ergeben, so ist dies abschließend mit der zuständigen Krankenkasse der betreffenden Person abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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