Guten Tag,
heute habe ich einen Fall den ich nicht so einfach beurteilen kann.
Eine Ärztin mit eigener Praxis will in Elternzeit gehen und will sich durch eine freie Fachärztin ohne eigene Praxisräume vertreten lassen.
Wie ist das hier sozialversicherungsrechtlich zu sehen? Gilt die Elternzeitvertretung durch die freie Ärztin als selbstständigkeit dieser Ärztin? Oder gilt sie in dieser Zeit als SV-pflichtige Angestellte?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus
UKoerner