Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Meldegründen im Zusammenhang mit der Elternzeit und dem Bezug von Krankengeld - konkret geht es um die Meldugründe 17 und 37. Welche Meldegründe und welche Zeiträume sind im folgenden Fall zu berücksichtigen?
Ein Mitarbeiter mit der Beitragsgruppe 1111 erhällt vom 23.01.2025 - 31.01.2025 Krankengeld, im Anschluss wurde Elternzeit geplant vom 01.02.2025 - 28.02.2025, nach der Elternzeit bezieht der Mitarbeiter weiterhin Krankengeld. Nach meiner Auffassung wird in diesem Fall eine Elternzeitmeldung mit dem Meldegrund 17 zum Datum 01.02.2025 und eine eine Elternzeitmeldung mit dem Meldegrund 37 zum Datum 01.02.2025 - 28.02.2025.
Liege ich mit meiner Annahme richtig?