Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Elternzeitbescheinigung

    Sehr geehrte Damen und Herren, eine Mitarbeiterin hat am 23.06.25 entbunden. Sie will bis zum 22.06.26 in Elternzeit gehen und braucht eine Bescheinigung. Beginnt die Bescheinigung mit dem 23.06.25 oder mit dem Ende des Mutterschutzes?

    Danke!

  • 02
    RE: Elternzeitbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Elternzeit beginnt nach Beendigung der Mutterschutzfrist. Allerdings wird die Mutterschutzfrist auf die Dauer der Elternzeit angerechnet. Wenn die Mitarbeiterin eine Bescheinigung nur über die Elternzeit wünscht, müsste also Beginnzeitpunkt der Tag nach Beendigung der Mutterschutzfrist angegeben werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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