Hallo liebe Experten,
wir, ein deutsches Unternehmen, beschäftigen einen Belgier mit Wohnsitz in Belgien. Er arbeitet 4 Tage die Woche im Homeoffice aus Belgien und einen Tag bei uns im Unternehmen in Präsenz. Wir haben mit ihm einen belgischen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Nach meinen Informationen kann er Elternzeit in Deutschland beanspruchen, da dies nicht an den Wohnsitz gekoppelt ist. Beim Bezug von Elterngeld sieht es da aber wohl anders aus. Sehe ich das richtig, dass er nur Anspruch auf Elterngeld hätte, wenn er nur vorübergehend nach Belgien entsandt worden wäre und nicht dauerhaft seinen Wohnsitz in Belgien hätte?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.