Expertenforum - Elternzeit / unbezahlter Urlaub

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  • 01
    Elternzeit / unbezahlter Urlaub

    Elternzeit / unbezahlter Urlaub – 5 Tage Woche.


    Wenn ein Mitarbeiter z.B. 1 Monat Elternzeit nimmt, darf ich den Urlaub kürzen z. B. bei 24 Tage Urlaubsanspruch im Jahr auf 22 Tage?


    Und wie verhält sich dies bei unbezahlten Urlaub. Ein Mitarbeiter nimmt über´s Jahr verteilt ca. 17 Tage unbezahlten Urlaub. Dies aber nicht zusammenhängen sondern monatlich max. 5 Tage, wie soll ich hier die Kürzung vornehmen?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Elternzeit / unbezahlter Urlaub

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Bei Elternzeit kann der Urlaubsanspruch gemäß § 17 Abs. 1 BEEG um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit (also nicht Zeitmonat) gekürzt werden.


    Für die Zeitdauer einer unbezahlten Freistellung entsteht urlaubsrechtlich kein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Erholungsurlaub. Die Formel zur Ermittlung des gekürzten Urlaubsanspruchs lautet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts:


    Anzahl der Urlaubstage x Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht / 260 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche (312 Tage bei einer Sechstagewoche).


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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