Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter der bisher privat kv-versichert ist geht vom 01.10.2025-31.10.2025 in Elternzeit. Für diesen Zeitraum erhält er kein Entgelt. Ab 01.11.2025 erhält er wieder sein volles Gehalt von mtl. 6.460 €. Sein Jahresverdienst für 2025 beträgt somit 71.060 € (11x6.460 €);
Ist dieser ab 01.11.2025 krankenversicherungspflichtig abzurechnen oder kann er weiterhin in der privaten Krankenversicherung für 2025 und für 2026 bleiben?
Vielen Dank.