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  • 01
    Elternzeit - Krankengeldbezug

    Hallo AOK-Team,

    ein Mitarbeiter hat bereits im Oktober 2024 für September 2025 einen Monat Elternzeit beantragt. Nun befindet er sich im Krankengeldbezug, auch über den Zeitraum der Elternzeit hinaus.

    Übersteigt die Krankheit/Krankengeldbezug in diesem Fall die Elternzeit?

    Oder müssen wir mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen, da eine andere Art von Entgeltersatzleistung = Elterngeld geleistet wird?

    Danke im Voraus!

    MfG

  • 02
    RE: Elternzeit - Krankengeldbezug

    Guten Tag,
     
    tritt eine Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Elternzeit ein, ruht das Krankengeld während der Elternzeit nicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Der Elternteil erhält dann während der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld, welches aus einem Bemessungszeitraum berechnet wird, der vor der Elternzeit liegt.
    Ggf. wird jedoch dann das Krankengeld auf die Höhe des Elterngeldes angerechnet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BEEG).
     
    Die zuständige Krankenkasse sollte unbedingt von Ihrem Mitarbeiter kontaktiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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