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  • 01
    Elternzeit, Freiwillig Versicherte, DEÜV Meldungen

    Ein freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse nimmt einen Monat Elternzeit in Anspruch. Die DEÜV Meldungen Grund 17 (Beginn der Elternzeit) und Grund 37 (Ende der Elternzeit) wurden korrekt übermittelt. Nun werden von der Krankenkasse weitere DEÜV Meldungen angefordert wegen Wechsel des Beitragsgruppenschlüssels von 9111 auf 0111. Das ist aber innerhalb eines Monats (mitten im Monat) mit einer einzigen Personalnummer in DATEV nicht möglich, das wurde uns so bestätigt.


    Müssen wir jetzt wirklich manuell über SV Online diese Meldungen abgeben? So ein manueller Aufwand, obwohl die Sachlage klar ist?


    In der Abrechnung wurde die tageweise Kürzung der Beiträge korrekt berücksichtigt, der Mitarbeiter zahlt die Beiträge innerhalb der Elternzeit selber.

  • 02
    RE: Elternzeit, Freiwillig Versicherte, DEÜV Meldungen

    Guten Tag,
     
    eine Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit ändert den Versicherungsstatus in der Krankenversicherung nicht. Bestand vor der Elternzeit Versicherungsfreiheit wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so bleibt dieser Status auch für die Dauer der Elternzeit erhalten.

    Allerdings endet bei Anwendung des „Firmenzahlerverfahrens“ die Krankenversicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bei einer Unterbrechung des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses aus Anlass der Inanspruchnahme von Elternzeit – unabhängig von der Dauer der beanspruchten Elternzeit - mit Beginn der Elternzeit. Der Monatszeitraum nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV findet hierbei keine Anwendung. 
     
    Damit endet zum letzten Tag vor Beginn der Elternzeit das Firmenzahlerverfahren und es wäre nach unserem Verständnis eine Abmeldung zum Tag vor Beginn der Elternzeit zu erstellen, weil die Elternzeit nicht wie ein „unbezahlter Urlaub“ zu bewerten ist. Ab Beginn der Elternzeit hat die Beitragsentrichtung ausschließlich vom Arbeitnehmer zu erfolgen. Der Beitragsgruppenschlüssel ist somit von „9111“ auf „0111“ abzuändern.
     
    Wir empfehlen Ihnen, Kontakt mit Ihrem Softwareersteller aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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