Ein freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse nimmt einen Monat Elternzeit in Anspruch. Die DEÜV Meldungen Grund 17 (Beginn der Elternzeit) und Grund 37 (Ende der Elternzeit) wurden korrekt übermittelt. Nun werden von der Krankenkasse weitere DEÜV Meldungen angefordert wegen Wechsel des Beitragsgruppenschlüssels von 9111 auf 0111. Das ist aber innerhalb eines Monats (mitten im Monat) mit einer einzigen Personalnummer in DATEV nicht möglich, das wurde uns so bestätigt.
Müssen wir jetzt wirklich manuell über SV Online diese Meldungen abgeben? So ein manueller Aufwand, obwohl die Sachlage klar ist?
In der Abrechnung wurde die tageweise Kürzung der Beiträge korrekt berücksichtigt, der Mitarbeiter zahlt die Beiträge innerhalb der Elternzeit selber.