Liebes Expertenteam,
ich habe von einer Beschäftigten nachfolgende Anfrage erhalten.
Die Beschäftigte ist wegen Überschreitung der JAEG derzeit freiwillig gesetzlich krankenversichert. Da sie nun ein Kind erwartet, stellt sie sich die Frage, wie sie während ihres Mutterschutzes und Elternzeit krankenversichert ist und ob sie dann ggf. die Beiträge selbst zahlen muss und auf welcher Grundlage die Beitragsberechnung dann erfolgen würde.
Derzeit ist die Beschäftigte noch ledig, allerdings gehen die Überlegungen dahin, noch vor der Geburt des Kindes zu heiraten. Da der Vater des Kindes ebenfalls freiwillig gesetzlich wegen Überschreitung der JAEG krankenversichert ist, stellt sich hier die Frage, ob dann ggf. eine Familienversicherung über den Ehemann / Vater erfolgen könnte oder die Beschäftigte somit weiterhin bei ihrer Krankenkasse beitragsfrei versichert bleiben kann, da grundsätzlich ein Anspruch auf Familienversicherung besteht?
Und was gäbe es zu beachten, wenn auch der Vater 1-2 Monate Elternzeit beantragt.
Danke und viele Grüße