Unsere Mitarbeiterin hat am 4.01.2017, am 16.01.18 und am 18.02.21 ihre Kinder geboren und möchte jetzt für das dritte Kind die Elternzeit bis Februar 2025 verlängern. Ist das noch möglich?
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Unsere Mitarbeiterin hat am 4.01.2017, am 16.01.18 und am 18.02.21 ihre Kinder geboren und möchte jetzt für das dritte Kind die Elternzeit bis Februar 2025 verlängern. Ist das noch möglich?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für das dritte Kind besteht der Anspruch auf Elternzeit nach § 15 Abs. 2 BEEG nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Das heißt, eine Verlängerung der Elternzeit für dieses dritte Kind bis Februar 2025 ist nicht möglich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Rückmeldung. Für das 2. Kind geb. 16.01.18 ist die Elternzeit auch bereits erschöpft. Nach unserer Berechnung könnte Frau Dörü nur noch für das 1. Kind geb. am 4.01.17 Elternzeit in Anspruch nehmen, aber nur noch bis 03.01.25 da dieses dann 8 Jahre wird. Ist das korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
Personalabteilung
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Bitte verwenden Sie im Rahmen dieses Forums zunächst keine Namen Ihrer Mitarbeiter.
Im Übrigen aber ist die Berechnung der Elternzeit für das erste Kind korrekt. Die Elternzeit könnte bis 3. Januar 2025 in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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