Frage zur Elternzeit: Arbeitnehmerin beantragt/nimmt 2 Jahre Elternzeit und arbeitet anschließend in Teilzeit (20Std/Wo). Sie hat schriftlich das Ende ihrer Elternzeit beim Arbeitgeber angezeigt. Jetzt stellt sich die Frage, ob sie das "unverbrauchte" 1 Jahr der Elternzeit nach dem 3. und vor dem 8. Lebensjahr des Kindes trotzdem noch nehmen kann?
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Elternzeit
-
02
RE: Elternzeit
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Mitarbeiterin kann „unverbrauchte“ Jahre der Elternzeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen. Eines gesonderten Antrags auf Übertragung der Elternzeit bedarf es hierfür nicht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
Themenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular