Sehr geehrtes Expertenteam,
wir beschäftigen eine Mitarbeiterin, die sich gerade in Elternzeit befindet.
Sie ist erneut schwanger, allerdings noch nicht in der Schutzfrist (Schutzfrist beginnt Anfang November). Sie möchte die Elternzeit ab 1.8.2025 beenden. Wir als Unternehmen sind damit einverstanden. Ist die vorzeitige Beendigung der Elternzeit in diesem Fall auch dann möglich, wenn für die Arbeitnehmerin ab 1.8.2025 ein Beschäftigungsverbot gelten sollte?
Vielen Dank