Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhält es sich mit dem Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung, wenn ein Stiefkind vorhanden ist, die Ehe allerdings geschieden wird? Die Elterneigenschaft bleibt ja in diesem Fall trotzdem lebenslänglich bestehen. Wie verhält es sich mit dem Beitragsabschlag? Ist es hier abhängig davon, ob das Stiefkind weiter beim Stiefvater wohnt oder ob es bei seiner Mutter lebt? Welche Regelungen gelten hier?
Ist bei Stiefkindern zudem zwingend die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt notwendig, wenn die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde des Kindes vorliegen und somit das Stiefkindverhältnis nachgewiesen wird?
Danke im Voraus!