Sehr geehrtes Expertenteam,
bei Abfrage der PEUG Elterneigenschaft und Vergleich mit unseren gespeicherten Daten haben wir erst jetzt entdeckt, dass für einen Mitarbeiter fälschlicherweise eine Elterneigenschaft eingetragen war, obwohl er keine Kinder hat. Fehler der Sachbearbeiterin.
Wie müssen wir hier verfahren? Wieviel Jahre müssen wir zurück rechnen?
Die Rückrechnungstiefe von 3 Monaten beim Mitarbeiter gilt ja hier wohl nicht, da der MA den Beitrag alleine trägt. Muss der MA die ganzen Jahre nachzahlen? Oder können wir als AG auch den Anteil übernehmen?