Hallo,
eine Mitarbeiterin von uns hat bisher keinen Zuschlag zur Pflegeversicherung gezahlt, da sie früher mal einen Kinderfreibetrag von 0,5 auf der Steuerkarte hatte und unser Lohnprogramm somit automatisch keinen Zuschlag zur Pflegeversicherung berechnet hat.
Beim Abruf zum Digitalen Meldeverfahren wurde für sie keine Elterneigenschaft rückgemeldet.
Der Sachverhalt stellt sich jetzt so dar, dass die Mitarbeiterin geheiratet hat und ihr Ehemann ein Kind hatte. Bei der Heirat war es ca. fünf Jahre. Das Kind war bei der Mutter gemeldet, war aber jedes zweite Wochenende, immer mittwochs und oft in den Ferien bei unserer Mitarbeiterin und ihrem Ehemann. Inzwischen ist das Kind erwachsen.
Die Mitarbeiterin hat folgendes unterschrieben: Hiermit erkläre ich, __________________________ geboren am ___________, wohnhaft in ______________________________________________________,
dass ich mit dem leiblichen Elternteil des Kindes _____________________, geboren am ______________, verheiratet bin und das Kind regelmäßig – insbesondere an Wochenenden und in Ferienzeiten – in unserem gemeinsamen Haushalt betreut habe.
Das Kind hielt sich über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig bei uns auf und wurde von mir in dieser Zeit verantwortlich betreut und versorgt. Ich habe mich aktiv an der Erziehung und Versorgung beteiligt, einschließlich Freizeitgestaltung, Mahlzeiten, schulischer Unterstützung und emotionaler Begleitung.
Ich beantrage daher die Anerkennung der Elterneigenschaft im Sinne der Pflegeversicherung.
Darf ich als Arbeitgeber dieses Schreiben als Nachweis der Elterneigenschaft anerkennen und bei der Mitarbeiterin keinen Zuschlag zur Pflegeversicherung abrechnen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Unterstützung.