Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin von uns befindet sich gerade in EZ. Sie war ganz normal sozialversicherungspflichtig. Ab 01.03 übt sie eine geringfügige Beschäftigung aus. Die geringfügige Beschäftigung soll pauschal mit 2% versteuert werden.
Meine Frage, muss ich sie zum 28.02. bei ELSTAM abmelden, weil Sie ja ab 01.03 auf pauschal umgestellt wird. Oder läuft die Anmeldung während der EZ weiter und erst bei Beendigung wäre eine Abmeldung erforderlich?
Vielen Dank.