Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    ELSTAM Abmeldung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin von uns befindet sich gerade in EZ. Sie war ganz normal sozialversicherungspflichtig. Ab 01.03 übt sie eine geringfügige Beschäftigung aus. Die geringfügige Beschäftigung soll pauschal mit 2% versteuert werden.


    Meine Frage, muss ich sie zum 28.02. bei ELSTAM abmelden, weil Sie ja ab 01.03 auf pauschal umgestellt wird. Oder läuft die Anmeldung während der EZ weiter und erst bei Beendigung wäre eine Abmeldung erforderlich?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: ELSTAM Abmeldung

    Der Minijob ab 01.03 muss ja nicht bei ELSTAM angemeldet werden, da mit 2% pauschal versteuert wird.

  • 03
    RE: ELSTAM Abmeldung

    Kleine Anmerkung. Sie übt die geringfügige Beschäftigung während der EZ aus.

  • 04
    RE: ELSTAM Abmeldung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zu Ihrer Frage möchten wir auf unsere Antwort zu Ihrer dritten Nachricht verweisen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 05
    RE: ELSTAM Abmeldung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zu Ihrer Frage möchten wir auf unsere Antwort zu Ihrer dritten Nachricht verweisen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 06
    RE: ELSTAM Abmeldung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall ist die Abmeldung bei ELStAM möglich, aber nicht zwingend. Auch bei weiterer Anmeldung kann die Besteuerung der geringfügigen Beschäftigung pauschal erfolgen. Teils wird die Beibehaltung der Anmeldung arbeitgeberseits gewählt, um sicherzustellen, dass kein anderes Hauptarbeitsverhältnis (vom Arbeitgeber unbemerkt) begründet wird.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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