Sehr geehrtes Expertenteam,
betreffend der elektronischen Abfrage zur Abfrage Anzahl der Kinder haben wir folgenden Sachverhalt:
Eine Mitarbeiterin hat 3 Kinder.
Hiervon sind 2 in einem anderen Land geboren, 1 Kind in Deutschland. Grundsätzlich wäre hier eine Übertragung von einem Kind, da zwei Kinder als Auslandskinder einzuordnen wären.
Für das Kind in Deutschland konnte uns eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Für die anderen zwei Kinder gibt es keinen Nachweis.
Mit der elektronischen Abfrage erfolgte die Übersendung von 3 Kinder.
Grundlegend fordern wir dennoch die Nachweise hierzu an.
Können/müssen wir in diesem Fall dennoch die elektronisch übersendeten Daten heranziehen, ohne dass uns hierzu ein Nachweis vorliegt?
Betreffend der Abwicklung werden die Angaben betreffend der Kinderdaten für die Abrechnung herangezogen. Da wir lediglich nur für ein Kind einen Nachweis vorliegen haben, würde das Abrechnungsprogramm mit unserer Umsetzung aktuell die anderen zwei Kinder nicht beachten.
Ein Eintrag hierzu ist jederzeit möglich, jedoch ist für uns unklar, inwieweit wir die elektronischen Daten einfach so annehmen müssen, wenn sonst kein Nachweis vorgelegt wird.
Danke vorab.