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  • 01
    Elektronische Versicherungsnummernabfrage

    Guten Tag,


    seit dem die elektronische Versicherungsnummernabfrage verpflichtend ist, gibt es immer wieder Fälle bei denen wir einfach keine elektronische Rückmeldung über die SV-Nr. erhalten. Trotz dessen das alle relevanten Informationen des Mitarbeiters bei der Abfrage übermittelt werden.

    Wie muss der Arbeitgeber in diesem Fall weiter vorgehen? Wo kann er sich hinwenden um zu klären warum die elektronische Rückmeldung nicht erfolgt und auf welchem Weg erhalten wir die SV-Nr. in diesem Fall?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Elektronische Versicherungsnummernabfrage

    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    ist bei einer Anmeldung aus Anlass der Aufnahme einer Beschäftigung
    die Versicherungsnummer eines Arbeitnehmers nicht im Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegt, hat der Arbeitgeber diese aus seinem Entgeltabrechnungsprogramm heraus maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzufragen. Hierfür sind Angaben zum Namen, zur Anschrift und Geburtsangaben des Arbeitnehmers zu machen.
     
    Die DSRV übermittelt dem Arbeitgeber unverzüglich durch Datenübertragung die Versicherungsnummer, welche im Entgeltabrechnungsprogramm zwingend zu hinterlegen ist. Soweit eine Versicherungsnummer nicht oder nicht eindeutig ermittelt werden konnte, ist diese dem Versicherungsnummernnachweis zu entnehmen, den der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich vorzulegen hat.
     
    Alternativ kann in Einzelfällen die Anmeldung ohne Versicherungsnummer, jedoch mit den oben aufgeführten Arbeitnehmerangaben erfolgen. Auf Grundlage der Angaben in der Anmeldung ermittelt die Krankenkasse die Versicherungsnummer und teilt diese dem Arbeitgeber mit. Kann eine Versicherungsnummer nicht ermittelt werden, wird diese erstmalig durch die DSRV vergeben und dem Arbeitnehmer mitgeteilt.
     
    Durch die Krankenkasse oder die Rentenversicherung an den Arbeitgeber zurückgemeldete oder schriftlich (z. B. durch die betreffende Person) mitgeteilte Versicherungsnummern sind zwingend in das Entgeltabrechnungsprogramm zu übernehmen und zu berücksichtigen.
     
    Im Einzelfall ist es sinnvoll, Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen, um eine Klärung herbeizuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam  

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