Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgendes Problem: Die Beiträge in der privaten KV und PV müssten eigentlich elektonisch an die Arbeitgeber übermittelt werden. Nun haben wir recht viele Fälle, bei denen keine Datensätze übermittelt wurden. Wir haben die Mitarbeiter angesprochen, dass sie bitte nochmals die Papierbescheinigungen bei Ihrer Krankenkasse anfordern sollen. Viele Krankenkasse weigern sich nun, mit dem Hinweis, dass es ein elektronisches Verfahren gibt. Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf die wir verweisen können, damit die Mitarbeiter dennoch ausnahmsweise die Papierbescheinigung erhalten?
Vielen Dank.