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  • 01
    Elektronische Betriebsprüfung_Korrektur von DEÜV Meldungen

    Liebes Expertenteam,


    wir hatte eine elektronische Betriebsprüfung betreffend der Sozialversicherung.

    In 2 Fällen wurde eine Umsetzung beanstandet.


    In einer erhalten wir eine Erstattung, in einer anderen Fallkonstellation sind Beiträge nachzuzahlen.


    Der Beitragseinzug wird von entsprechender Krankenkasse vorgenommen.

    Ist unser Gedankengang richtig, dass entsprechende DEÜV Meldungen hierzu manuell (SV Meldeportal) erstellt werden müssen?


    Wenn eine Umsetzung im Programm direkt vorgenommen wird, so werden hierfür Beiträge nochmal gezahlt (die durch die Prüfung Seitens der Krankenkasse bereits eingezogen werden).


    Unsere Vorgehensweise wäre diese gewesen, die Eingaben im Programm vorzunehmen, damit entsprechende Entgelt für die DEÜV Meldungen ersichtlich sind, so dass die Korrekturen hierzu entsprechend im SV Meldeportal erstellt werden können.


    Danke vorab.

  • 02
    RE: Elektronische Betriebsprüfung_Korrektur von DEÜV Meldungen

    Guten Tag,
     
    Prüfungsmitteilungen und Prüfbescheide nach Abschluss der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) werden weiterhin nur in Papierform zur Verfügung gestellt.
    Eine Übernahme der Feststellungen in die Lohnprogramme erfolgt noch nicht.
     
    Die Feststellungen sind in Ihrem Abrechnungsprogramm umzusetzen und ggf. notwendige Meldekorrekturen zu übermitteln. Ist dies mit dem Abrechnungsprogramm nicht mehr möglich, kann eine manuelle Meldung über das SV-Meldeportal abgesetzt werden.
     
    Nachberechnungen werden bei der Einzugsstelle in der Regel bereits mit dem Prüfergebnis durch die Deutsche Rentenversicherung zum Soll gestellt. Ihre Überlegungen sind insofern richtig, dass eine Korrektur der Beitragsnachweise nicht versandt werden sollte, um doppelte Sollstellungen zu vermeiden.
     
    Im Zweifel empfehlen wir eine Abstimmung mit der Einzugsstelle.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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