Liebes Expertenteam,
wir hatte eine elektronische Betriebsprüfung betreffend der Sozialversicherung.
In 2 Fällen wurde eine Umsetzung beanstandet.
In einer erhalten wir eine Erstattung, in einer anderen Fallkonstellation sind Beiträge nachzuzahlen.
Der Beitragseinzug wird von entsprechender Krankenkasse vorgenommen.
Ist unser Gedankengang richtig, dass entsprechende DEÜV Meldungen hierzu manuell (SV Meldeportal) erstellt werden müssen?
Wenn eine Umsetzung im Programm direkt vorgenommen wird, so werden hierfür Beiträge nochmal gezahlt (die durch die Prüfung Seitens der Krankenkasse bereits eingezogen werden).
Unsere Vorgehensweise wäre diese gewesen, die Eingaben im Programm vorzunehmen, damit entsprechende Entgelt für die DEÜV Meldungen ersichtlich sind, so dass die Korrekturen hierzu entsprechend im SV Meldeportal erstellt werden können.
Danke vorab.