Expertenforum - elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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  • 01
    elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Guten Tag,

    beim Abruf der elektronische AU ist der ausstellende Arzt nicht angegeben. Können wir das bei der Krankenkasse telefonisch erfragen oder besteht kein Anspruch auf Auskunft?

    MfG

    Personalbüro

  • 02
    RE: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Hallo Personalbüro,

    da gemäß der aktuellen „Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches (eAU - § 109 Abs. 1 SGB IV und eAU § 109a Abs. 1 SGB IV)“ bei der Rückmeldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten von der Krankenkasse an den Arbeitgeber der ausstellende Arzt nicht angegeben wird, besteht nach unserem Verständnis kein Anspruch auf Auskunftserteilung durch die Krankenkasse.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam    
     
     

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