Expertenforum - Elektrofahrzeuge 01.01.25 bzw 01.07.24

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  • 01
    Elektrofahrzeuge 01.01.25 bzw 01.07.24

    hallo Zusammen ,


    ich habe eine Frage :

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt. Dies gilt bislang nur, wenn das Auto nach dem sogenannten Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet.

    Dieser Betrag sollte nun auf 95.000 Euro angehoben werden. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden.

    ist die Erhöhung auf 95.000 umgesetzt oder haben wir weiterhin die Grenze von 70.000


    vielen Dank

     

  • 02
    RE: Elektrofahrzeuge 01.01.25 bzw 01.07.24

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Erhöhung der Listenpreis-Grenze auf EUR 95.000 (von derzeit EUR 70.000) wurde bisher nicht beschlossen. Es gilt deshalb weiterhin (gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG) die Preisgrenze von EUR 70.000.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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