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  • 01
    el. Meldung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Neues Verfahren ab 01.01.2026

    Guten Tag,

    wir haben einen beschäftigen Grenzgänger bei uns im Hause. Für diesen liegt uns auch eine Steuerfreistellung vor, so dass dieser nicht über Elstam gemeldet ist und keine Steuern zahlen muss. Nun werden uns ab 2026 die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bei den übrigen Mitarbeitern digital gemeldet. Ist es daher in Ordnung, wenn wir von dem Grenzgänger die Papierbescheinigung über die auszuzahlenden Beiträge akzeptieren? Da es keinen elektronischen Weg gibt, oder was ist hier zu veranlassen?

    Vielen Dank.

    Viele Grüße,

    J. Neusch

  • 02
    RE: el. Meldung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Neues Verfahren ab 01.01.2026

    Hallo J. Neusch,
     
    wie Sie bereits korrekt beschrieben haben, wurde zum 01.01.2026 der „Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern“ gestartet. Im Rahmen dessen wird das bisherige Papierbescheinigungsverfahren für die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) durch ein elektronisches Übermittlungsverfahren ersetzt.
     
    Da Ausländische Versicherungsunternehmen nicht zur elektronischen Übermittlung verpflichtet sind, ist in einem solchen Fall – wie bisher - die Höhe der privaten Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge für die Zuschussermittlung durch eine Papierbescheinigung nachzuweisen und den Entgeltabrechnungsunterlagen beizufügen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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