Liebes Experten-Team,
heute haben wir eine Verständnis-Frage zu einem Mitarbeitenden, der aufgrund der Höhe seines Entgelts gesetzlich freiwillig in der KV/PV versichert ist.
Der Eintritt in die gesetzliche Regelaltersrente ist der 31.01.2026, Beginn Regelaltersrente rechnerisch 01.02.2026.
Der Mitarbeitende erhält einen neuen Arbeitsvertrag ab 01.02.2026 mit einer reduzierten Arbeitszeit, so dass in der KV/PV rechnerisch Versicherungspflicht eintritt.
Frage: Wird er sv-pflichtig in der KV/PV ab 01.02.2026 unabhängig davon, ob er
-seine Regelaltersrente in Anspruch nimmt? (PG 119 3-3-2-1)
-den Beginn seiner Regelaltersrente in die Zukunft verschiebt? (PG 101 1-1-2-1)
Besten Dank für Ihre Einschätzung.
Viele Grüße