Sehr geehrte Damen und Herren,
wir rechnen u.a. Mitarbeitende ab, die von ihrer Heimatorganisation nach Deutschland entsendet werden (Bedingungen der Einstrahlung sind erfüllt). Unser bisheriger Prozess sieht vor, dass wir eine sozialversicherungsfreie Einstufung nur vornehmen, wenn uns eine CoC (certificate of covergae) - Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften – vorliegt. Wird die Bescheinigung nicht bei Beginn der Beschäftigung vorgelegt, melden wir die Mitarbeitenden als sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen. Wird die Bescheinigung nachgereicht, stellen wir rückwirkend auf Sozialversicherungsfreiheit um.
Wir werden im Rahmen unseres globalen internen Prozesses aufgefordert, immer eine sozialversicherungsfreie Einstufung auch ohne Vorlage einer CoC vorzunehmen.
Sollte die Bescheinigung auch nach einigen Jahren nicht vorgelegt werden können, muss dann eine rückwirkende Nacherhebung der SV-Beiträge ab Beginn der Beschäftigung erfolgen.
Wir bitten um Ihre Stellungnahme, ob unsere bisherige Vorgehensweise – „ohne CoC -> keine SV-Freiheit“ - den geltenden sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen der ordnungsgemäßen Abrechnung entspricht und nicht geändert werden darf.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Schories