Expertenforum - Einstiegsqualifizierung SV

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  • 01
    Einstiegsqualifizierung SV

    Hallo,


    ist es korrekt bei einer Mitarbeiterin in der Einstiegsqualifizierung gefördert über die Arbeitsagentur mit einem Entgelt von 600 € wie folgt zu melden:

    Beitragsgruppenschlüssel : 111

    Arbeitnehmertyp: 3

    Personengruppe: 10

    Außerdem gehe ich davon aus, dass die Gleitzone hier nicht anzuwenden ist?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Beste Grüße

     

  • 02
    RE: Einstiegsqualifizierung SV

    Guten Tag,
     
    die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.
    Während einer Einstiegsqualifizierung (EQJ) nach § 54 a SGB III sollen den Jugendlichen in den Betrieben Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die sie dazu befähigen sollen, anschließend einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
     
    Die teilnehmenden Jugendlichen gehören in der Sozialversicherung zu den zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des § 7 Abs. 2 SGB IV. Damit unterliegen sie der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Beitragsgruppenschlüssel lautet 1111 und der Personengruppenschlüssel 102.
     
    Die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs gelten nicht für Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 20 Absatz 2a Satz 9 SGB IV). Hierzu gehören z. B. Auszubildende, Studenten während eines in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikums sowie Teilnehmer an dualen Studiengängen. Somit stimmen wir Ihrer Einschätzung zu, dass die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs keine Anwendung finden.
     
    Im Rahmen einer „EQJ-Maßnahme“ sind keine Beiträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) zur Umlage „U1“ und Umlage „U2“ zu entrichten. Dagegen ist die Insolvenzgeldumlage vom Arbeitgeber zu zahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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