Expertenforum - Einstellung eines Soldaten in Pension im Übergangsbereich

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  • 01
    Einstellung eines Soldaten in Pension im Übergangsbereich

    Hallo, wir haben einen Soldaten als Beschäftigten eingestellt. Dieser erhält bereits Versorgung, da er als Soldat im Ruhestand ist. Die Regelaltersgrenze nach SGB VI hat er noch nicht erreicht. Wir haben ihn jetzt mit der Beitragsgruppe 0310 und der Personengruppe 119 angemeldet, außerdem im Übergangsbereich. Ist das korrekt?

    Können wir ihn auch mit der Beitragsgruppe 0320 anmelden? Sodass nur der Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen muss? Oder ist das erst nach Erreichen der Altersgrenze möglich?

    Danke für die Antwort.

  • 02
    RE: Einstellung eines Soldaten in Pension im Übergangsbereich

    Hallo abrechnung01,

    da es sich nach Ihrer Schilderung um eine „Alterspension vor Erreichen der Regelaltersgrenze“ handelt, lautet der Beitragsgruppenschlüssel - so wie Sie bereits vermutet haben - „0310“ und der Personengruppenschlüssel „119“. Die Regelungen des Übergangsbereichs sind zu beachten, sofern das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zwischen 556,01 und 2.000,00 € liegt.

    Erst nach Vollendung der Regelaltersgrenze erfolgt eine Änderung des Beitragsgruppenschlüssels auf „0320“. Der Personengruppenschlüssel bleibt unverändert.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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