Hallo, wir haben einen Soldaten als Beschäftigten eingestellt. Dieser erhält bereits Versorgung, da er als Soldat im Ruhestand ist. Die Regelaltersgrenze nach SGB VI hat er noch nicht erreicht. Wir haben ihn jetzt mit der Beitragsgruppe 0310 und der Personengruppe 119 angemeldet, außerdem im Übergangsbereich. Ist das korrekt?
Können wir ihn auch mit der Beitragsgruppe 0320 anmelden? Sodass nur der Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen muss? Oder ist das erst nach Erreichen der Altersgrenze möglich?
Danke für die Antwort.