Expertenforum - Einmalzahlung nach Krankenkassenwechsel

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  • 01
    Einmalzahlung nach Krankenkassenwechsel

    Guten Tag,

    ein MA ist das Jahr 2024 durchgängig beschäftigt gewesen. Im Juli 2024 ist der MA aus der LFZ ins Krankengeld gefallen und hat seither 0 SV-Tage. Im Mai 2024 hat sich der MA für eine andere Krankenkasse entschieden und hat gewechselt.

    Im November und Dezember 2024 wurden jeweils sv-pflichtige Einmalzahlungen fällig, die in diesen jeweiligen Monaten entsprechend ausgezahlt wurden. Die SV-Beiträge sind entsprechend einbehalten worden.

    Entsprechend § 23a SGB IV wurden die Zahlungen den Auszahlungsmonaten November und Dezember zugeordnet.

    Welcher Krankenkasse, der Krankenkasse im Zeitraum des Auszahlungsmonats (A) oder der KK im letzten Monat mit SV-Tagen (B), sind die Zahlungen zuzuordnen und zu überweisen?

    Bei Variante B müsste m.E. dann jedoch der Auszahlungsmonat abgeändert werden.

    Danke für eine Rückmeldung.

    Schönen Gruß


     

  • 02
    RE: Einmalzahlung nach Krankenkassenwechsel

    Guten Tag,
     
    Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt werden. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an.

    Wird eine Einmalzahlung während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, ist sie dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Ein laufendes Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinn liegt auch während einer beitragsfreien Zeit wegen des Bezugs einer Sozialleistung (z. B. Krankengeld) vor.
     
    Daher sind die Beiträge an die Krankenkasse abzuführen, die in den Auszahlungsmonaten der Einmalzahlungen für den Mitarbeiter zuständig ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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