Guten Tag,
ein MA ist das Jahr 2024 durchgängig beschäftigt gewesen. Im Juli 2024 ist der MA aus der LFZ ins Krankengeld gefallen und hat seither 0 SV-Tage. Im Mai 2024 hat sich der MA für eine andere Krankenkasse entschieden und hat gewechselt.
Im November und Dezember 2024 wurden jeweils sv-pflichtige Einmalzahlungen fällig, die in diesen jeweiligen Monaten entsprechend ausgezahlt wurden. Die SV-Beiträge sind entsprechend einbehalten worden.
Entsprechend § 23a SGB IV wurden die Zahlungen den Auszahlungsmonaten November und Dezember zugeordnet.
Welcher Krankenkasse, der Krankenkasse im Zeitraum des Auszahlungsmonats (A) oder der KK im letzten Monat mit SV-Tagen (B), sind die Zahlungen zuzuordnen und zu überweisen?
Bei Variante B müsste m.E. dann jedoch der Auszahlungsmonat abgeändert werden.
Danke für eine Rückmeldung.
Schönen Gruß