Guten Tag,
ein Mitarbeiter, welcher die Beitragsgruppe von 1111 (normale SV-pflichtige Beschäftigung) zum 01.01.2025 zu 6500 (geringf. Beschäftigung) gewechselt hat, hat aus dem SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnis noch einen Anspruch auf eine Einmalzahlung. Diese soll im Juni zur Auszahlung kommen. Muss die Einmalzahlung noch der sv-pflichtigen Beschäftigung zu geordnet werden? Oder kann diese über die geringf. Beschäftigung im Juni abgerechnet werden? Dann kommt es allerdings zur Überschreitung der Minijobgrenze im Juni.
Vielen Dank.