Guten Tag,
ein Mitarbeitender war bis zum 31.12.2024 im Betrieb tätig. Dieser Vertrag endete zu dem genannten Zeitpunkt. Ab Januar 2025 bis einschließlich Mai 2025 war der Mitarbeitende aufgrund eines neuen Arbeitsvertrages im Rahmen eines Minijobs (geringfügige Beratertätigkeit) beim gleichen Arbeitgeber tätig. Jetzt soll eine Einmalzahlung (Prämienzahlung) aufgrund des bis zum 31.12.2024 gültigen Arbeitsvertrages nachträglich gezahlt werden. Kann diese beitragsfrei ausgezahlt werden (Auszahlung nach 03/2025 und lfd. SV-Tage nur aufgrund des neuen Minijob-Vertrages)?
Vielen Dank.