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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Einmalzahlung nach Aussteuerung

    Guten Tag,

    das Arbeitsverhältnis einer freiwillig versicherten Mitarbeiterin wurde nach der Aussteuerung (Unterbrechung seit 5 Jahren) zum 31.3. beendet.

    Sie hat noch eine hohe Urlaubsabgeltung und eine Prämie erhalten.

    Diese wurde nicht verbeitragt. Wird dieser Betrag nachträglich durch die Krankenkasse verbeitragt? Nach Ende des Krankengeldbezuges wurde eine befristete Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Auch hat sie Zahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Ab dem 01.04 wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente, und weiterhin Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sowie ein Versorgungsbezug in Höhe von 161 € ausgezahlt. Zur Zeit zahlt sie jedoch keine Beiträge auf den Versorgungsbezug. Wird die private BU auch verbeitragt?

    Danke für die Auskunft.

    Beste Grüße HP

     

  • 02
    RE: Einmalzahlung nach Aussteuerung

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich hängt die Beitragsverpflichtung vom Status der Krankenversicherung ab.
     
    Für krankversicherungspflichtige Mitglieder zählen Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
    In diesem Zusammenhang stellt eine private Berufsunfähigkeitsrente kein Versorgungsbezug in diesem Sinne dar und wird nicht mit Beiträgen belegt.
     
    Bei freiwillig Krankenversicherten werden alle Einnahmen, die zur Sicherstellung des Lebensunterhalts verbraucht werden können, mit Beiträgen belegt.
    Insoweit ist hier die private Berufsunfähigkeitsrente bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen.
     
    Zur individuellen verbindlichen Beurteilung der Beitragsberechnung wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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