Guten Tag,
Aus einem Beschäftigungsverhältnis, dass zum 31.12. des Vorjahres beendet wurde, besteht noch ein Anspruch auf eine Einmalzahlung. Diese soll im Juni zur Auszahlung kommen.
Aktuell besteht seit 01.03. ein neues Beschäftigungsverhältnis beim selben Arbeitgeber.
Ist es korrekt die Einmalzahlung aus dem alten Beschäftigungsverhältnis heraus zu zahlen, auch wenn diese dadurch kein SV-pflichtiges Entgelt mehr darstellt?
Oder müsste die Zahlung über das neue Beschäftigungsverhältnis und damit SV-pflichtig erfolgen?
Vielen Dank.