Ein Mitarbeiter bezieht Krankengeld, er soll im November eine einmalige Sonderzahlung für seinen besonderen Einsatz vor seiner AU erhalten. Wird diese einmalige Sonderzahlung auf sein Krankengeld angerechnet?
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einmalige Sonderzahlung während Bezug von Krankengeld
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RE: einmalige Sonderzahlung während Bezug von Krankengeld
Guten Tag,
in § 23c Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV ist geregelt, dass arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld) gezahlt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (= beitragspflichtige Einnahme) gelten, wenn die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt (§ 47 SGB V) nicht um mehr als 50,00 Euro übersteigen. Das hat zur Folge, dass alle arbeitgeberseitigen Leistungen (u.a. Sachbezüge wie die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen), die für die Zeit des Bezugs der Sozialleistungen „laufend“ gezahlt werden, bis zum maßgeblichen Nettoarbeitsentgelt nicht der Beitragspflicht unterliegen (SV-Freibetrag).
Insoweit ruht das Krankengeld, wenn der Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhält; dies gilt ausdrücklich nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 49 Abs.1 Nr. 1 SGB V).
Da es sich bei der Sonderzahlung um „einmalig“ gezahltes Arbeitsentgelt handelt, wird diese nicht bei der Prüfung der Regelungen nach § 23 c SGB IV berücksichtigt und führt somit zu keiner Kürzung des Krankengeldes.
Mit freundlichen Grüßen
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