Unser Mitarbeiter war bis zum 01.09.2022 im Krankengeldbezug. Wir haben hier die Urlaubsabgeltung am 01.09.2022 ausgezahlt.
Ab dem 02.09.2022 bis zum 30.09.2022 wurde sie ausgesteuert mit Bezug Arbeitslosengeld. Ab dem 01.10.2022 erfolgt der Renteneintritt.
Wie verhält sich das hier mit der Sozialversicherungspflicht? Da Sie noch keine laufenden Bezüge in 2022 hatte, ist die Einmalzahlung doch SV-frei aber Steuerpflichtig oder?
MFG