Guten Tag,
ich muss noch eine Urlaubsabgeltung als Einmalbezug für einen Midijobler abrechnen. Der Betrag wäre 150€. Das System rechnet nun aber Beiträge vom Mindestbetrag (169€). Ist das tatsächlich korrekt?
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Guten Tag,
ich muss noch eine Urlaubsabgeltung als Einmalbezug für einen Midijobler abrechnen. Der Betrag wäre 150€. Das System rechnet nun aber Beiträge vom Mindestbetrag (169€). Ist das tatsächlich korrekt?
Guten Tag,
Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausbezahlt werden. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an.
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist ( §23a Abs. 2 SGB IV).
Bei der Auszahlung einer Einmalzahlung in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.03. ist die „März-Klausel“ zu beachten. Im Rahmen der Märzklausel ist die EZ dem zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen.
Es wird lediglich das tatsächliche Entgelt der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt. Was in Ihrem Programm mit "Mindestbetrag" gemeint ist, können wir ohne nähere Angaben zum Sachverhalt leider nicht nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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