Guten Tag,
wir möchten eine Studentin aus Frankreich (an einer deutschen Hochschule immatrikuliert) im Rahmen einer Werkstudententätigkeit bei uns beschäftigen. Nun stellt sich die Frage nach der Einkommensgrenze zur Familienversicherung. (Der Vater ist auch in Deutschland beschäftigt und versichert). Zur monatlichen Einkommensgrenze (1/7 der Bezugsgröße, somit 485,-€ in 2023) kann man normalerweise noch anteilig monatlich ca. 100,-€ den Arbeitnehmerpauschbetrag dazu rechnen - gilt das auch in diesem Fall?